* Auszubildende, Schüler, Studenten und Erwerbslose über 18 Jahre bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte (ab GdB 50) und eingetragene Begleitpersonen, Rentner.
Als Nachweis ist auf Verlangen der entsprechende Ausweis vorzulegen.